So gab er etwa (übereinstimmend mit AL.________) an, der Beschuldigte sei mit seiner Freundin im Eingangsbereich des Isolationszimmers gewesen, der Beschuldigte habe diese zurückgehalten und man habe ihn schliesslich dazu bewegen können, sie gehen zu lassen (pag. 1022 Z. 34 ff.). Die nachfolgende Schilderung des Anspuckens wirkt äusserst selbsterlebt und spontan, gab T.________ doch an «zum Glück» sei vor ihm noch eine Pflegende gestanden, die sei mehr getroffen worden und habe das abgehalten, was ihm ins Gesicht gegangen wäre. Auch bei der Beschreibung des nachfolgenden Gerangels gab er an, der Beschuldigte habe Herrn AL.