Ich habe ihn schon mehrmals erlebt, auch wenn er durchgedreht hat, aber das war ein Ausnahmezustand. Es war irgendwie so explosionsartig» (pag. 942 Z. 32 ff.). Seine Anzeige begründete er sachlich damit, dass er diesmal vom Beschuldigten verletzt worden sei und selber gegenüber dem Beschuldigten eine Tätlichkeit ausgeübt habe und ihm wichtig gewesen sei, dass dies protokolliert werde (pag. 942 Z. 43 f.). Auch T.________ schilderte das Geschehen grundsätzlich wie im Bericht festgehalten, jedoch ergänzt um persönliche Beobachtungen. So gab er etwa (übereinstimmend mit AL.