Sodann verknüpfte AL.________ die Frage, wie genau er bespuckt worden sei, nachvollziehbar mit der Erinnerung, dass sich danach noch die Frage von möglichen ansteckenden Krankheiten gestellt hätte und er deshalb davon ausgehe, dass ihn die Spucke sogar im Augenbereich getroffen habe (pag. 942 Z. 11 ff.). Die erlittenen Blutergüsse stellte AL.________ auch in der Befragung nicht als übermässig gravierend dar (pag. 942 Z. 27 ff.). Schliesslich beschrieb AL.________ eindrücklich den Zustand des Beschuldigten: «Er war in Rage, emotional. Er war wütend, dass seine Freundin gehen wollte. Ich habe ihn schon mehrmals erlebt, auch wenn er durchgedreht hat, aber das war ein Ausnahmezustand.