_, wonach er den Beschuldigten später am Bahnhof getroffen und dieser sich entschuldigt habe mit der Begründung, er habe AL.________ wegen der Maske nicht erkannt – es sei bisher «es guets mitenang» gewesen mit dem Beschuldigten (pag. 941 Z. 20 ff.). Damit übereinstimmend beschrieb AL.________ den Schluss des Gerangels am Boden nach dem Schockschlag auf die Wange so, dass der Beschuldigte dann nachgelassen und ihn vermutlich erkannt habe, weil es ihm die Maske verschoben habe (pag. 942 Z. 3 f.). Sodann verknüpfte AL.