46 hätten. Dabei seien alle zu Boden gegangen. Er selber und Herr AN.________ seien dann auch hingegangen und hätten geholfen, sie seien insgesamt zu viert gewesen. Dabei sei er dann auch angespuckt und mit den Füssen getreten worden. Im Unterschied zum Wahrnehmungsbericht erwähnte AL.________ vorliegend auch die beiden weiteren Polizeiangehörigen, die jedoch offenbar nicht angespuckt oder verletzt wurden (pag. 941 Z. 34 ff.). Glaubhaft ist sodann die Schilderung von AL.________, wonach er den Beschuldigten später am Bahnhof getroffen und dieser sich entschuldigt habe mit der Begründung, er habe AL.