Dieser sei zuvor aus dem L.________(Klinik) entwichen und selbständig zurückgekehrt. Der Beschuldigte sei im Gespräch mit seiner Freundin gewesen und habe diese nicht gehen lassen wollen. Ihm sei mehrmals durch das Klinikpersonal mitgeteilt worden, dass seine Freundin die Klinik verlassen wolle und müsse. Ihm seien durch das Klinikpersonal Medikamente in Flüssigform abgegeben worden, die dieser oral eingenommen habe. Daraufhin sei ihm Wasser angeboten worden, welches er in den Mund genommen und anschliessend dem Pflegepersonal angespuckt habe. Danach habe er T.________ bespuckt und im Bereich Schulter und Brustkorb getroffen. AL.________ habe er direkt ins Gesicht gespuckt.