45 T.________ und AL.________ habe der Beschuldigte gegen beide Polizisten gespuckt und AL.________ in den linken Unterarm getreten (pag. 205 f.). Die beiden Polizisten T.________ und AL.________ hielten das Erlebte in beinahe identisch formulierten Wahrnehmungsberichten fest. Sie schilderten, sie seien aufgrund eines «zunehmend aggressiven» Patienten in das L.________(Klinik) gerufen worden und hätten dort den Beschuldigten und seine Freundin angetroffen. Dieser sei zuvor aus dem L.________(Klinik) entwichen und selbständig zurückgekehrt.