Er räumt sogar ein, dass es möglich sei, dass er dabei jemanden gegen den Arm getreten habe. Weiter gibt er zu, einmal Medikamente ausgespuckt zu haben, auch wenn er sich auf den Standpunkt stellt, niemanden angespuckt zu haben. Da es nach Aussagen des Beschuldigten zu mehreren solchen Vorfällen kam, ist für die Kammer allerdings nicht zweifelsfrei erstellt, dass der Beschuldigte damit von der vorliegend zu beurteilenden Situation sprach (vgl. etwa pag. 195 im Nachgang zum Vorfall gemäss Ziff. 1.10. des Antrags).