es könne schon sein, dass er dort jemanden gegen den Oberarm getreten habe. Weiter gab er an, er habe einmal ein Medikament ausgespuckt, aber niemandem angespuckt (pag. 218 Z. 46 ff., pag. 1012 f. Z. 43 ff. und pag. 1465 f. Z. 4 f.). Der Beschuldigte bestreitet somit nicht grundsätzlich, dass es im L.________(Klinik) zu einem Vorfall mit der Polizei kam, bei dem er sich wehrte und am Schluss am Bett fixiert wurde. Er räumt sogar ein, dass es möglich sei, dass er dabei jemanden gegen den Arm getreten habe.