18. Vorfall vom 18. September 2020 im L.________(Klinik) 18.1 Vorwurf gemäss Antrag Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.11. des Antrags vom 15. Februar 2021 Folgendes vorgeworfen (pag. 736): Der Beschuldigte hat am 18.09.2020, ca. 10:20 Uhr, im L.________ (Klinik), die vom L.________(Klinik) zur Unterstützung herbeigerufenen Polizisten T.________ und AL.________ nach der Medikamenteneinnahme angespuckt, wobei er T.________ im Bereich der Schulter und des Brustkorbes traf und AL.________ direkt ins Gesicht spuckte. Aufgrunddessen musste der Beschuldigte arretiert werden, wogegen er sich massiv wehrte und gegen die Polizisten trat.