Auf die Angaben der beiden wird abgestellt. Hervorzuheben ist dabei nach Ansicht der Kammer, dass sich der Beschuldigte derart stark gegen die beiden Polizisten wehrte, dass diese beistehende Anwohner um Hilfe bitten mussten. Zu betonen ist zudem, dass der Ursprung der Aggression des Beschuldigten auch bei diesem Vorfall nicht in der Festnahme der Polizei lag. Vielmehr gingen bei der Polizei mehrere Meldungen ein, weil sich der Beschuldigte in der Öffentlichkeit auffällig verhielt. Der Beschuldigte befand sich bereits in angetriebener, aggressiver Stimmung, als sich die Türe des Lifts öffnete und er erstmals auf die Strafkläger traf.