Dasselbe kann von den Aussagen des Strafklägers 6 gesagt werden. So sagte er etwa, er wisse nicht, was die Absicht des Beschuldigten gewesen sei, als dieser um sich getreten habe (pag. 1020 Z. 8). Er habe sich durch körperliches Sperren im ersten Augenblick und einfach durch eine Angriffsstellung gegen die Festnahme gewehrt (pag. 1020 Z. 2). Der Strafkläger 6 schilderte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zusätzlich, wie ihm irgendwann während des Vorfalls (noch in AX.________) plötzlich bewusst geworden sei, dass es sich um den Beschuldigten handle, mit welchem er bereits 2017 zu gehabt habe.