Auch der Strafkläger 6 schilderte den Einsatz lebensnah, ohne zu übertreiben und mit dem Bericht des Strafklägers 5 übereinstimmend, wenn auch aus eigener Perspektive. Er erklärte nachvollziehbar, dass der Beschuldigte sich stark gegen die Anhaltung wehrte, heftig um sich trat, immer wieder versuchte, in seine rechte Hosentasche zu greifen und wie er dem Beschuldigten mehrere Ablenkungsschläge gegen den Torso und den Kopf versetzte, um seinen Arm fixieren zu können (pag. 199 f.). Beide Strafkläger erwähnen in ihren Berichten jeweils in eigenen Worten und aus ihrer Sicht wahrgenommene, spezielle Details, die für die Glaubhaftigkeit der Schilderungen sprechen.