Erstellter Sachverhalt Der Beschuldigte begab sich am 19. April 2020, ca. 14:00 Uhr, auf den Vorplatz des Wohnheims Z.________ in R.________ bei M.________, nachdem er aus dem L.________(Klinik) entwichen war. Ihm war bewusst, dass gegen ihn zuvor ein Hausverbot verhÃĪngt worden war und er das Areal deshalb nicht betreten durfte.