_, wurde dem Beschuldigten das Hausverbot am 9. Dezember 2020 durch die Polizei eröffnet. Nach Angabe der Verteidigung soll diese Übergabe am 9. Dezember 2020 nicht möglich gewesen sein, weil der Beschuldigte damals in der fürsorgerischen Unterbringung gewesen sei. Da unklar sei, wann ihm das Hausverbot ausgestellt worden sei, sei davon auszugehen, dass dies erst nach dem 19. April 2020 erfolgt sei. Es gibt in den Akten keine Hinweise, wonach im Polizeirapport fälschlicherweise der 9. Dezember 2020 als Datum der Übergabe des schriftlichen Hausverbots an den Beschuldigten festgehalten worden wäre, zumal auch das schriftliche Hausverbot selber dieses Datum trägt.