_ mit der Unterschrift von «AH.________». Darunter findet sich ein Schriftzug «Fuck tha Police !!!» ergänzt mit diversen Schriftzeichen und Blumen. Mit denselben Schriftzeichen und Blumen unterzeichnete der Beschuldigte am 18. März 2020 auch ein Einvernahmeprotokoll (pag. 144 ff.). Nach Angabe des Beschuldigten handelt es sich bei dieser Zeichnung um seine Unterschrift (pag. 1464 Z. 13 ff.). Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei M.________, verfasst von AI.________, Station AG.________, wurde dem Beschuldigten das Hausverbot am 9. Dezember 2020 durch die Polizei eröffnet.