37 Gemäss den Ausführungen in diesem Schreiben wurde dem Beschuldigten am 26. November 2019 mündlich ein Areal- und Hausverbot erteilt. Eine schriftliche Abgabe des Hausverbots habe bisher nicht stattfinden können, da der Beschuldigte am 26. November 2019 per fürsorgerische Unterbringung in eine Klinik eingewiesen worden sei. Unter der Überschrift «Bestätigung Erhalt des Areal- und Hausverbotes» befindet sich der Vermerk, der Beschuldigte habe die Unterschrift verweigert, daneben ein Stempel der Kantonspolizei M.________, Station AG.________ mit der Unterschrift von «AH.