16. Vorfall vom 19. April 2020 beim Wohnheim Z.________ 16.1 Vorwurf gemäss Antrag Gemäss Ziff. 1.7. des Antrags vom 15. Februar 2021 soll sich der Beschuldigte wie folgt verhalten haben (pag. 735): Der Beschuldigte hat am 19.04.2020, ca. 14.00 Uhr, in R.________, Wohnheim Z.________ (Aufenthaltsort seiner Freundin AE.________), nachdem er ein weiteres Mal aus dem L.________(Klinik) 35 entwichen ist, den Vorplatz des Wohnheims betreten trotz eines, ihm am 09.12.2019 eröffneten, Hausverbots.