285 StGB geschützt resp. liegt kein Angriff vor, wenn der Polizist nach einer durch ihn erfolgen Ehrverletzung tätlich angegriffen wird (BSK StGB-Heimgartner, N 16 zu Art. 177 mit Hinweis auf BGE 110 IV 91). Dies ist vorliegend nicht der Fall, sondern wenn überhaupt gerade umgekehrt, indem der Privatkläger G.________ erst tätlich wurde, nachdem der Angriff des Beschuldigten (durch Anspucken) erfolgte.