Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen vorbehaltlos an. Insbesondere erachtet auch sie den unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Beschimpfungen und der Ohrfeige nicht als gegeben. 15.3.3 Subsumtion Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Auch für die Subsumtion unter den Tatbestand von Art. 285 Ziff. 1 StGB kann zunächst auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1132 f., S. 36 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte wurde von der Polizei zwecks Personenkontrolle angehalten und hat – nachdem die Personenkontrolle bereits im Gange war – den Privatkläger G.________ angespuckt.