Es liegt auch ein rechtzeitiger (und gültiger) Strafantrag des Privatklägers G.________ vor (pag. 135). Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien (Art. 177 Abs. 3 StGB). Was die von der Verteidigung – soweit ersichtlich auch (pag. 1041) – in diesem Zusammenhang geltend gemachte Retor-