Zusätzlich wird auf die ergänzenden Bemerkungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1132, S. 36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 15.3.2 Subsumtion Beschimpfung Die Vorinstanz hat die Subsumtion unter den Tatbestand der Beschimpfung korrekt vorgenommen, weshalb deren Ausführungen zitiert werden (pag.