von der Polizei angehalten, nachdem er erneut aus dem L.________(Klinik) entwichen war. Während der Anhaltung beschimpfte er die Polizisten als «Schwuchteln», «Arschlöcher» und «Rassisten». Nachdem er in Handschellen gelegt worden war, spuckte er den Strafkläger 4 gezielt ins Gesicht, woraufhin ihm der Strafkläger 4 eine Ohrfeige verpasste und er zu Boden geführt wurde. 15.3 Rechtliche Würdigung 15.3.1 Theoretische Grundlagen Für die Ausführungen zu den Tatbeständen gilt das bereits Gesagte (siehe Ziff. 11.3.1 und Ziff. 14.3.1 oben). Zusätzlich wird auf die ergänzenden Bemerkungen der Vorinstanz verwiesen (pag.