1009 Z. 28). Ihm seien Handschellen angelegt worden (pag. 1009 Z. 44). Von den Schimpfwörtern wisse er nichts mehr, vielleicht habe er zu den einen «Rassisten» gesagt, aber das sei nicht für die Allgemeinheit der Polizisten gemeint gewesen (pag. 1010 Z. 7 f.). Aus dem Wahrnehmungsbericht des betroffenen Polizisten G.________ (nachfolgend: Strafkläger 4) geht hervor, dass er mit seinen Kollegen der Patrouille den ihnen «bestbekannten» Beschuldigten sah, der regelmässig aus dem L.________(Klinik) entweiche und sich anschliessend in der Stadt M.________ aufhalte.