14.3.4 Fazit Der Beschuldigte hat mit seinem Verhalten am 4. Februar 2020 zum Nachteil des Strafklägers 3 die Tatbestände der Drohung und der Beschimpfung erfüllt. 15. Vorfall vom 17. März 2020 in M.________, AA.________ (Platz) 15.1 Vorwurf gemäss Antrag In Ziff. 1.6. des Antrags vom 15. Februar 2021 wird dem Beschuldigten folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 735 f.; nicht mehr zu prüfender Teil in kursiv):