An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte er seine bisherigen Aussagen und schilderte den Vorfall ähnlich, wobei er ergänzte, dass er zur Zimmerkontrolle gerufen worden sei, weil der Verdacht bestanden habe, dass der Beschuldigte Substanzen auf seinem Zimmer habe. Dies habe eine Pflegefachfrau durchgeführt. Er sei nur dabei gewesen, weil eigentlich die Regel sei, dass Männer die Männer kontrollieren würden. Frauen hätten beim Beschuldigten aber häufig eine deeskalierende Wirkung (pag. 995 Z. 24 ff.).