14.2.3 Beweiswürdigung Der Antrag basiert vorliegend auf den Aussagen von F.________ (nachfolgend: Strafkläger 3). Dieser erschien am 17. März 2020 gemeinsam mit seinem Kollegen U.________ auf der Polizeiwache in K.________ und schilderte in der anschliessenden Einvernahme was folgt (pag. 112): Er sei gerufen worden, um eine Personendurchsuchung beim Beschuldigten durchzuführen. Als er in das Zimmer des Beschuldigten gekommen sei, sei bereits eine Arbeitskollegin bei ihm gewesen. Kaum sei er anwesend gewesen, habe der Beschuldigte direkt massive Drohungen und Beschimpfungen gegen ihn ausgesprochen.