Dieses Wissen kann auch beim Beschuldigten vorausgesetzt werden. Aus den glaubhaften Schilderungen seiner Emotionen geht bildhaft hervor, dass der Beschuldigte voller Wut und mit unkontrollierter Heftigkeit gegen diese Scheibe schlug (pag. 110 Z. 190 f.: «um meinen Frust raus zu lassen»; pag. 1008 Z. 16 ff.: «ich bin dann so ausgerastet», «irgendwann sind bei mir die Sicherungen geplatzt», «ich habe aus Wut in eine Scheibe geschlagen»). Er erlitt denn auch eine Schnittverletzung an der Hand, die verarztet werden musste (pag. 94). Auch aus den Fotos geht hervor, dass mit einer gewissen Wucht auf die Scheibe eingewirkt wurde (pag.