1008 Z. 16 ff.). Bei der Staatsanwaltschaft gab er zusätzlich an, er habe gedacht, es sei eine Marmorwand (pag. 110 Z. 190). Auf Frage seines Verteidigers ergänzte er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, er habe nicht damit gerechnet, dass die Scheibe kaputt gehen würde, das sei auch nicht seine Absicht gewesen (pag. 1008 Z. 42). Diese Darstellung ist nicht glaubhaft. Zum einen ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte glaubte, gegen eine Marmorwand zu schlagen: Aus der Fotodokumentation geht hervor, dass die Glasscheibe gut als solche erkennbar ist (pag.