24 12.3 Rechtliche Würdigung 12.3.1 Theoretische Grundlagen Für die rechtlichen Ausführungen zum Tatbestand der Drohung wird auf das bereits Gesagte resp. auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (siehe Ziff. 11.3.1 oben und pag. 1115 f., S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 12.3.2 Subsumtion Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich die Subsumtion unter den Tatbestand der Drohung ohne weiteres. Es wird deshalb die zutreffende Würdigung der Vorinstanz zitiert (pag.