In der ersten Einvernahme sagte er, die Vorwürfe würden nicht stimmen. Vielleicht habe er eine gewisse ähnliche Äusserung gemacht wie «Gott wird sich noch rächen an dir», weil er sie (Anm.: wohl die Patienten) falsch behandelt habe. Aber das wäre dann beim letzten Gericht (pag. 92 Z. 118 ff.). Dies ist nicht glaubhaft – es ist nicht zu erwarten, dass Q.________ aufgrund einer solchen Aussage Anzeige erstattet hätte. Der Beschuldigte gab danach weiter an, er sei das Opfer einer Intrige und habe nie jemanden mit dem Tod bedroht (pag. 93 Z.124).