Im Übrigen hat die Verteidigung auch nicht etwa spezifiziert, inwiefern das Aussageverhalten von Q.________ resp. dessen Mimik oder nonverbale Kommunikation den Beweiswert seiner Aussagen im Vorverfahren beschädigen soll. Auf die entspre- 21 chenden Aussagen von Q.________ kann entgegen der Verteidigung also sehr wohl abgestellt werden.