86 Z. 114 ff.). Die parteiöffentliche Einvernahme von Q.________ als Zeuge fand bereits einen Monat später, am 15. Januar 2020, statt. Auf Frage nach den Umständen der Äusserung des Beschuldigten führte er aus: «Es lief so ab. Er kam ins Büro und als er mich gesehen hat, hat er mich gefragt, was ich hier machen würde. Ich habe gesagt, dass ich hier