85 Z. 78 ff.). Auf Frage gab er an, er werde auch künftig weiter mit dem Beschuldigten arbeiten müssen, es sei denn, dieser würde auf eine andere Station verlegt (pag. 85 Z. 82 ff.). Der Beschuldigte werde eigentlich nicht laut, auch die Drohungen spreche er in einem normalen Tonfall aus, was es eigentlich erst recht unheimlich mache (pag. 86 Z. 107 f.). Er wisse nicht, ob der Beschuldigte Waffen oder gefährliche Gegenstände besitze. Er wisse nur, dass sie bei ihm ein Klappoder Taschenmesser beschlagnahmt hätten, das im Zeitpunkt der Drohung allerdings bereits in Verwahrung gewesen sei (pag. 86 Z. 114 ff.).