19 Z. 118 f.). An der Berufungsverhandlung räumte der Beschuldigte zudem ein, Q.________ sei ihm nicht sympathisch gewesen. Er habe jeweils etwas Spass gemacht mit ihm, er habe ihn «höch» genommen» (pag. 1463 Z. 10 ff.). 12.2.2 Beweismittel Für die Auflistung der verfügbaren Beweismittel und insbesondere die Zusammenfassung der Einvernahmen des Beschuldigten wird auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1117, S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).