17 Der Sachverhalt gemäss Ziff. 1.1 des Antrags vom 15. Februar 2021 resp. der Ergänzung vom 14. Mai 2021 ist somit erstellt. Der offensichtliche Zitatfehler im Antrag («ich» statt «ihr») verletzt den Anklagegrundsatz nicht. 11.3 Rechtliche Würdigung 11.3.1 Theoretische Grundlagen Den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art.