Im daraufhin geführten Gespräch mit dem psych- iatrisch-psychologischen Dienst rückte der Beschuldigte nicht von dieser Äusserung ab. Vielmehr antwortete er auf die Frage, ob er den Teamleiter umbringen würde mit: «Wenn Gott mir den Auftrag gibt». Aus dem Zusammenhang mit diesem Gespräch ergibt sich, dass der Beschuldigte die Androhung, den Strafkläger 2 zu «richten» im Sinne von «töten» meinte. Mit seinen drohenden Äusserungen und dem Festhalten daran im Gespräch mit dem Psychiater hat der Beschuldigte beim Strafkläger 2 Angstgefühle ausgelöst.