Der Strafkläger 2 hat ihn am Morgen des 16. September 2019 zur Kenntnis genommen (pag. 64). Am selben Tag fand das Gespräch mit dem psych- iatrisch-psychologischen Dienst statt. Angesichts dieses Beweisergebnisses ist für die Kammer ausgeschlossen, dass der Strafkläger 2 den Vorfall dramatisiert hat und lediglich Anzeige erhob, um eine Grundlage für eine strafrechtliche Massnahme zu schaffen (siehe Ziff. 10 oben). 11.2.4 Erstellter Sachverhalt