Im darauffolgenden Gespräch konfrontierte der Psychiater den Beschuldigten mit diesen Aussagen. Schliesslich antwortete der Beschuldigte auf die Frage, ob er den Strafkläger 2 umbringen würde, mit «Wenn Gott mir den Auftrag gibt». Anders als von der Verteidigung suggeriert, hat sich der Beschuldigte somit beim Psychiater nicht vom Hausbrief distanziert. Der Umstand, dass er die Tötung