An der Berufungsverhandlung gab er an, er habe das damals nicht so gemeint, er habe einfach seinen Weisheits- bzw. Haifischzahn zurück haben wollen. Er glaube, sie hätten das Wort «richten» falsch verstanden (pag. 1462 f. Z. 41 ff.). Auffällig sind die teilweise diametral unterschiedlichen Äusserungen des Beschuldigten. So war er in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme am 15. Januar 2020 eher auf Konfrontation und Angriff aus, indem er sagte, es stimme nicht, was der Gefängnisaufseher sage; der Gefängnispsychiater sei kein Psychiater, sondern ein Möchtegern. «Sie» würden lügen wie gedruckt, das seien Deutsche, das seien Nazis (pag. 73 f. Z. 219 ff.).