Ich bin kein ängstlicher Mensch. Aber A.________ hat nun einfach eine Stufe überschritten, er ist zu weit gegangen. Ich kann schon alles organisieren, dass er immer von drei Aufsehern begleitet werden muss oder ich nicht mehr in den Gruppenvollzug gehe. Das würde die Angst auch ein wenig relativieren. Aber es würde mich einfach sehr in meiner Arbeit einschränken. Doch wenn ich mir das jetzt so überlege, kann man das eigentlich nur mit Angst beschreiben (pag. 67). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung rund zwei Jahre später erklärte der Strafkläger 2 nachvollziehbar, dass er die Aussagen des Beschuldigten sehr persönlich genommen habe.