Er hielt auch klar fest, dass im Gespräch mit dem Psychiater erst ein direkter Zusammenhang zum Hausbrief stattgefunden habe, als der Psychiater mit dem Finger auf ihn gezeigt habe und den Beschuldigten gefragt habe, ob er ihn umbringen würde (pag. 65). Schliesslich ist davon auszugehen, dass die Hemmschwelle für eine Falschbezichtigung beim Strafkläger 2 als Mitarbeiter des P.________(Gefängnis) erhöht ist (Arbeitsplatzverlust, strafrechtliche Konsequenzen) und es ist kein Motiv ersichtlich, weshalb er den Beschuldigten fälschlicherweise belasten sollte.