und hatte somit im Tatzeitpunkt langjährige Berufserfahrung und ein geschultes Auge im Umgang mit bedrohlichen Situationen (pag. 63). Er schilderte das Gespräch beim Psychiater in der Einvernahme am 30. September 2019 unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Falschbeschuldigung weitgehend übereinstimmend mit dem Rapport, jedoch ergänzt um einige persönliche Beobachtungen (pag. 63 f.: «und zeigte dabei auf mich», «es war sicher eine Minute ruhig», «bis der Psychiater sagte, dass er keine Bibeltexte mehr hören wollte»).