Im Anschluss an dieses Gespräch wurde der Beschuldigte auf Empfehlung des Psychiaters hin isoliert (pag. 50 ff.). Es bestehen keine Anhaltspunkte, die an der inhaltlichen Richtigkeit dieses Rapports zweifeln liessen. Der Bericht wurde zeitnah verfasst. Der Strafkläger 2 arbeitete bereits seit 2011 im P.________(Gefängnis) M.________ und hatte somit im Tatzeitpunkt langjährige Berufserfahrung und ein geschultes Auge im Umgang mit bedrohlichen Situationen (pag.