13 nisse aus dessen Sicht wiedergibt. Demnach habe er den Hausbrief an den psych- iatrisch-psychologischen Dienst weitergeleitet und sei danach aus Sicherheitsgründen am Gespräch des Beschuldigten mit dem Psychiater anwesend gewesen. Der Beschuldigte habe sich an diesem Gespräch nicht von den gemachten Aussagen distanzieren können. Auf Frage, ob er den Teamleiter richten würde, habe dieser geantwortet «nur Gott kann ihn richten, aber wenn ich den Auftrag bekomme». Daraufhin habe der Psychiater gefragt, wie dies denn aussehen würde, ob er ihm ein Messer in den Rücken stechen würde.