Das nachfolgende Gespräch beim Psychiater lässt hingegen keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte damit «töten» meinte. Der Inhalt dieses Gesprächs ergibt sich im Wesentlichen aus dem schriftlichen Rapport des Strafklägers 2 vom 16. September 2019, 10:15 Uhr, der die Gescheh-