12 ihr] nicht gerichtet werdet!"). Der Beschuldigte rückte auch im daraufhin geführten Gespräch mit dem Psychiater nicht von seiner Äusserung ab, im Gegenteil, er bestätigte diese noch mit der Äusserung, wenn Gott ihm den Auftrag gebe. Durch die Äusserungen wurde zunächst das Gespräch mit dem Psychiater notwendig, die Isolierung des Beschuldigten und dessen Transport mit drei Mitarbeitern, womit der normale Ablauf der Gefangenenaufsicht erschwert und somit behindert wurde.