Um den Ablauf zu beschleunigen sei anzustreben, dass der Beschuldigte innerhalb des Kantons Bern eine Unterkunft finde. Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass ein allfälliges Vergehen im Kanton Bern stattfinde und somit die Berner Polizei und Staatsanwaltschaft involviert würden. Für die Beurteilung der konkreten Vorwürfe ist diese Diskussion jedoch nicht massgebend. Zu beurteilen ist jeweils, wie der konkrete Empfänger die Äusserungen des Beschuldigten wahrgenommen hat. Auch Mitarbeitende eines Gefängnisses, einer psychiatrischen Klinik oder der Polizei können im Umgang mit Insassen, Patienten oder anzuhaltenden Personen Angstgefühle entwickeln.