vom L.________(Klinik) auf Frage, ob der Beschuldigte nicht gefährlich sei, angegeben, dieser habe ihm auch schon gesagt, er werde ihn umbringen, aber er denke nicht, dass er das machen würde. Er sei einfach vorsichtig, er habe diese Äusserungen aber nicht ernst genommen (pag. 386). Es trifft zu, dass sich im Kanton Bern Vertreterinnen und Vertreter der KESB, der Staatsanwaltschaft, der Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD), der Polizei, der Universitären Psychiatrischen Dienste (nachfolgend: AQ.________) sowie des Sozialdienstes am 13. August 2019 zu einem runden Tisch getroffen haben (Seite 1 und 3: pag. 60 f., Seite 2: pag.