Bevor die einzelnen Vorwürfe geprüft werden, ist auf die grundsätzliche Argumentation der Verteidigung einzugehen, wonach die zu behandelnden Anzeigen wegen Drohung resp. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte durch Sicher- heits-, Pflege- und Betreuungspersonal ausschliesslich erfolgt seien, um eine Grundlage für eine strafrechtliche Massnahme zu schaffen, weil sich bei den Behörden im Umgang mit dem Beschuldigten eine gewisse Ratlosigkeit breitgemacht habe und die zivilrechtlichen Massnahmen an ihre Grenzen gestossen seien. Rechtsanwalt C.__